Auf zum Maskenball: Fragen und Antworten zur richtigen Maske!

Vorab die Regelung in Kürze:
Seit dem 18.01.2021 besteht in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Einkaufen, für Besuche beim Arzt, Therapeuten sowie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Des Weiteren besteht diese Pflicht auch in Hochschulen, Gottesdiensten und im praktischen Fahrunterricht, ebenso bei Versammlungen (Demos). Die Pflicht gilt für Personen ab 15 Jahren. Für Kinder von 6 bis 15 Jahren besteht lediglich die Pflicht einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung.

Was ist nun aber der Unterschied zwischen den verschiedenen Masken?

  1. Einfache Mund-Nase-Bedeckung/Mund-Nase-Schutz (MNS): Diese kann aus Stoff (selbstgenäht) sein, ein Halstuch, ein Schal, ein Buff oder Vergleichbares. Der MNS reduziert die Abgabe von Aerosolen (Tröpfchen) vom Träger beim Sprechen, Husten und Niesen, ähnlicher Schutz besteht auch für den Anwender des MNS in Bezug auf die Aerosole seines Umfeldes. Die Schutzwirkung ist allerdings in beide Richtungen gering. Die Komfortwirkung, die ein selbst optimierter MNS bieten kann, ist sicherlich nicht zu unterschätzen, wenn der MNS dann auch konsequent (richtig) getragen wird.

  2. Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske; chirurgische Maske): Die sogenannte OP-Maske schützt bei korrektem Tragen das Umfeld vor Aerosolen (Tröpfchen) der tragenden Person. Der Eigenschutz ist als eher gering einzuschätzen, die Fremdschutzwirkung ist jedoch gut. Die OP-Maske dichtet nicht vollständig ab, aber bei den zertifizierten Masken nach EN 14683 (normale OP-Masken) bietet das dreilagige Vlies schon einen guten Schutz im alltäglichen Betrieb. Die OP-Masken sind Einmalartikel und sollten nach 2 Stunden Benutzung gewechselt werden, spätestens nach Durchfeuchtung, oder nach einem Tag bei kurzfristiger Benutzung. Sie sind mittlerweile zu vergleichsweise günstigen Preisen zu erwerben.

  3. FFP-2/FFP-3 Masken: FFP bedeutet“ filtering face piece“. Die Maske filtert damit selbst kleinste Partikel wie zum Beispiel Staub. Entwickelt wurden sie eigentlich für die Industrie, für den Schutz vor Feinstaubbelastung. Bekannt ist, dass auch flüssige Partikel abgehalten werden. Diese Masken besitzen also einen extrem guten Selbst- und Fremdschutz (ca. 95 %), da sie Mund und Nase bei korrekter Verwendung komplett abdichten. Diese erfreuliche Schutzwirkung geht jedoch auf Kosten der Atemwege – „durch die Maske hindurch“ atmen ist bei dieser Variante erheblich erschwert. Vorsicht ist geboten vor Masken mit einem Ventil – dieses soll dem Benutzer das Atmen erleichtern. Aber genau dieses Modell ist zum Schutz der Bevölkerung natürlich kontraproduktiv, da ein vermeintlich Infizierter seine ganze Virenlast nach außen atmet. Gerade bei der Nutzung von FFP-2 Masken ist auf das korrekte Tragen zu achten – alle Ränder der Maske müssen dicht am Gesicht anliegen, sonst geht ein großer Teil der Schutzwirkung verloren. Dies ist eine schlechte Nachricht für alle Bartträger, eigentlich müsste die Haarpracht für ein korrektes Anliegen der Maske abrasiert werden. Arbeitsrechtlich gilt es zu bedenken, dass nach einer Tragezeit von 75 Minuten eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist – das ist schwierig umzusetzen, weshalb am Arbeitsplatz eine OP-Maske empfohlen wird.

Ich pendle selbst jeden Tag ca. 90 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, trage dort wie vorgeschrieben eine FFP-2 Maske und freue mich ehrlich gesagt, wenn ich an meinem Arbeitsplatz ankomme, um dort auf die OP-Maske wechseln zu können. Das dauerhafte Tragen einer FFP-2 Maske empfinde ich als anstrengend. Zudem ist es gesundheitlich einschränkend, da das Atmen sehr erschwert wird. Als Ärztin kann ich daher nur empfehlen, immer wieder kleine Pausen einzulegen, um frei atmen zu können – natürlich nur, wenn die Umstände dies zulassen. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die FFP 2 Masken nur dann einen sehr guten Schutz bieten, wenn alle sie korrekt anwenden (enganliegender Sitz, keine Ventile). Überprüfen können Sie dies bei sich selbst, indem sie tief ein- und ausatmen. Wenn die Maske sich beim Einatmen zusammenzieht, sitzt sie korrekt. Aufgrund all dieser Argumente plädiere ich dafür, dass die bayerische Staatsregierung auf den Kurs der Bundesregierung wechselt und das Tragen einer OP-Maske statt der FFP-2 Maske vorschreibt.

Achten Sie bitte weiterhin auf die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen:
Abstand halten, Hygiene und Maske tragen.

Bleiben Sie gesund!

Dr. Anja Rönnebeck